Öffnungszeiten
3.Bez: Mo-Fr.7.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Öffnungszeiten 18.Bez.
Mo-Fr.7.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Einschreibegebühr 80 €
(=Platzgarantie wird nicht rückerstattet)
Elternbeitrag monatlich bis zum 5. des Monats:
Essenspauschale pro Monat:
120 € / 12 x jährlich
(= 95 € Essenspauschale+25 € erhöhte Grundkosten)
Sonderbeiträge Kindergarten/Krippe:
3. Bez /1x im Jahr im September :
90 € Regiebeitrag (Portfolio,Materialkosten, Versicherung,..)
18. Bez /2x im Jahr /im Sep und März je : 35 €
Der Essenspauschalbeitrag (95€) wird bei Abwesenheit von 4 durchgehenden Wochen nur im Sommer( Juli /August) vom Kindergarten rückerstattet-die (Kindergarten internen) Grundkosten( 25€) müssen weiter bezahlt werden.Kürzere Abwesenheiten können leider nicht berücksichtigt werden. (Zuschüsse zum Essensbeitrag können bei der Stadt Wien beantragt werden. Formular im Kindergarten verlangen)
ACHTUNG!!!
Der Kindergarten muss regelmässig besucht werden um die(Platzförderung und Betreuungs-) Kosten durch die Stadt Wien ersetzt zu bekommen.(=Gratiskindergarten)
Abwesenheiten bis max. durchgehend 8 Wochen (Stand 8.24) werden von der Stadt Wien übernommen.Bei längerer Abwesenheit muss der Betreuungsbetrag selbst bezahlt werden ( siehe Kostenaufstellung Stadt Wien)
Kostenübernahme bei Besuch des Kindergartens durch Stadt Wien derzeit : Betreuungsbetrag GT 333,96€ +Platzförderung 428,61€ (bis 3 Jahre)/186,24€ (ab 3,5Jahre)
Gebühr bei zu spätem Abholen : 10 € pro angefangene 15 Min.
Spesen für Zahlungsverzug: 2,50 automatisch per Ende des Monats-danach 5 Euro/ Monat
Hauptwohnssitz des Kindes nicht in Wien :Nur auf Anfrage möglich .Die Kosten der Betreuung müssen zusätzlich selbst bezahlt werden.Geschlossen: Weihnachtsferien wie an den Schulen, Karfreitag+ die 2-3 letzten Tage der Sommerferien, einzelne Fenstertage.
Die Betreuungskosten werden von MA 10 direkt mit der Kindergartennummer des Kindes abgerechnet.(Gratiskindergarten) wenn der Hauptwohnsitz mit einem Obsorgeberechtigten in Wien liegt.
Kündigungen sind nur zum Monatsletzten möglich unter Einhaltung eines darauffolgenden Kündigungsmonats( zum 30.des Monats +1-Monatsfrist ).
Der Kindergarten muss im Kündigungsmonat besucht werden . Bei Abwesenheit sind die Gesamtkosten des Platzes zu leisten.( max.derzeit bis 3 Jahre Betreuung 333,96€+Grundkosten 428,61€+ Kindergartenbetrag inkl.Essen 120€)