Öffnungszeiten 3.Bez: Mo-Fr.7.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Öffnungszeiten 18.Bez. Mo-Fr.7.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Geschlossen: Weihnachtsferien wie an den Schulen, Karfreitag+ die 2-3 letzten Tage der Sommerferien, einzelne Fenstertage.
Die Betreuungskosten werden von MA 10 direkt mit der Kindergartennummer des Kindes abgerechnet.(Gratiskindergarten) wenn der Hauptwohnsitz mit einem Obsorgeberechtigten in Wien liegt.
Folgende Beiträge sind von den Eltern zu leisten:
Einschreibegebühr 80 € einmalig (=Platzgarantie die Gebühr wird nicht rückerstattet)
Elternbeitrag monatlich bis zum 5. des Monats:
Kindergartenkosten inkl. Essenspauschale pro Monat : 120 € / 12 x jährlich
(= 95 € Essenspauschale+25 € erhöhte Grundkosten)
Der Essenspauschalbeitrag (95€) wird bei Abwesenheit von 4 durchgehenden Wochen nur im Sommer( Juli /August) rückerstattet-die ( Kindergarteninternen) Grundkosten( 25€) müssen weiter bezahlt werden.Kürzere Abwesenheiten können leider nicht berücksichtigt werden. (Zuschüsse zum Essensbeitrag können bei der Stadt Wien beantragt werden. Formular im Kindergarten verlangen)
ACHTUNG!!!
Der Kindergarten muss regelmässig besucht werden um die(Platzförderung und Betreuungs-) Kosten durch die Stadt Wien ersetzt zu bekommen.(=Gratiskindergarten)
Abwesenheiten von durchgehend 4 Wochen( außer Juli+August) werden nicht bezahlt.Diese Zeiträume müssen selbst bezahlt werden um den Kindergartenplatz auch weiterhin halten.( siehe Kostenaufstellung Stadt Wien)
Kostenübernahme durch Stadt Wien derzeit : Betreuungsbetrag 284,69€ +Platzförderung 366,89€ (bis 3 Jahre)/159,42€ (ab 3,5Jahre)
Sonderbeiträge Kindergarten/Krippe:
3. Bez /1x im Jahr im September : 90 € Regiebeitrag (Materialkosten, Versicherung,..)
18. Bez /2x im Jahr /im Sep und März je : 35 €
Gebühr bei zu spätem Abholen : 10 € pro angefangene 15 Min.
Spesen für Zahlungsverzug: 2,50 automatisch per Ende des Monats-danach 5 Euro/ Monat
Hauptwohnssitz des Kindes nicht in Wien :Auf Anfrage möglich .Die Kosten der Betreuung müssen zusätzlich selbst bezahlt werden.
Kündigungen sind nur zum Monatsletzten möglich unter Einhaltung eines darauffolgenden Kündigungsmonats( zum 30.des Monats +1-Monatsfrist ).
Der Kindergarten muss im Kündigungsmonat besucht werden . Bei Abwesenheit sind die Gesamtkosten des Platzes zu leisten.( max.derzeit bis 3 Jahre 284,69€+366,89€+120€)